Darf eine BUDI „leer“ sein?

Darf eine BUDI „leer“ sein?

Basic-UDI-DI in Übergangsszenarien: Darf eine BUDI „leer“ sein?

1. Kann eine Basic-UDI-DI (übergangsweise) ohne zugehörige UDI-DI(s) bestehen?

Nein – in EUDAMED wird eine Basic-UDI-DI nicht isoliert registriert. Bei der Registrierung von Regulation Devices verlangt der offizielle EUDAMED-User-Guide, dass eine Basic-UDI-DI immer zusammen mit mindestens einer UDI-DI eingereicht wird („…you cannot register a Basic UDI without a UDI-DI“). European Comission- UDI Devices User Guide

2. Was passiert mit der Basic-UDI-DI, wenn die letzte zugehörige UDI-DI auf „No longer placed on the EU market“ gesetzt wird?

Der Statuswechsel löscht weder die UDI-DI noch die Basic-UDI-DI. Laut User-Guide blendet der Status „No longer placed on the EU market“ die Market-Information aus; verknüpfte Container-Packages werden automatisch auf denselben Status gesetzt. Eine Löschung erfolgt nicht automatisch, sondern ausschließlich per „Discard“ (bewusste Aktion).  European Comission- UDI Devices User Guide

Falls man allerdings die letzte UDI-DI aktiv „discardet“, gilt laut offiziellen Business Rules: Dann wird auch die zugehörige Basic-UDI-DI auf „Discarded“ gesetzt (logisches Delete); „Discarded“-Einträge sind nicht mehr öffentlich sichtbar und Codes können wiederverwendet werden. Zudem ist „Discard“ gesperrt, wenn die Basic-UDI-DI z. B. in Zertifikaten referenziert ist oder das Gerät in Vigilanzmeldungen vorkommt. Europäische Kommission-Business Rules

3. Was, wenn das Produkt gar nicht in EUDAMED angemeldet würde, jedoch intern bereits eine BUDI besteht?

  • EUDAMED-seitig existiert dann kein Datensatz – da eine Basic-UDI-DI nicht ohne UDI-DI registriert werden kann (siehe 1).

  • Rechtlich (MDR): Vor dem Inverkehrbringen muss der Hersteller der UDI-Datenbank die Basic-UDI-DI samt Kerndaten übermitteln; die Basic-UDI-DI ist Hauptschlüssel in der UDI-Datenbank und wird in Zertifikaten und in der EU-Konformitätserklärung genannt (Annex VI/IV). EUR-Lex+1

  • Zur aktuellen Pflicht zur EUDAMED-Nutzung: Die Nutzung des UDI/Device-Moduls ist derzeit (Stand heute) laut EU-Kommission noch nicht verbindlich; Einträge sind freiwillig, bis die jeweiligen Module per Amtsblatt-Mitteilung verpflichtend werden (phasenweise Roll-out; neue Rechtslage 2024/1860). Nationale Zusatzpflichten sind möglich.

Ugur Müldür

Ugur Müldür leads Sales & Marketing activities at Europe IT Consulting GmbH in Basel, Switzerland. With an industrial engineering background, he bridges regulatory requirements, business needs, and IT implementation for UDI programs. He works with MedTech manufacturers to improve data quality, streamline submissions, and operationalize UDI solutions across global regulations.