Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
Europe IT Consulting GmbH

Stand: 18.06.2026
Version: 1.0

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Europe IT Consulting GmbH, Steinentorstrasse 35, CH-4051 Basel, Schweiz, nachfolgend „Europe IT Consulting“ oder „Auftragnehmer“, und ihren Kunden, nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“.

Die Leistungen von Europe IT Consulting umfassen insbesondere, aber nicht abschließend, Softwareentwicklung, kundenspezifische Softwareanpassungen, Add-On’s, Schnittstellen, Integrationen, IT-Beratung, regulatorische Beratung, UDI -bezogene Unterstützungsleistungen, Support, Schulungen, Workshops, Webinare, Testmanagement, Validierungsunterstützung, Dokumentationsleistungen sowie die Bereitstellung und Nutzung von Software-Lizenzen, Templates, Portalen und SaaS-Diensten wie dem Global Submission Portal.

Diese AGB gelten gegenüber Geschäftskunden, Unternehmen, juristischen Personen, Behörden und sonstigen professionellen Auftraggebern. Soweit Leistungen gegenüber Verbrauchern erbracht werden, gelten zwingende verbraucherschützende Vorschriften vorrangig.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufs-, Vertrags- oder Zahlungsbedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Europe IT Consulting stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

  1. individuell unterzeichneter Vertrag oder schriftliche Einzelvereinbarung
  2. schriftliche Auftragsbestätigung von Europe IT Consulting
  3. konkretes Angebot von Europe IT Consulting einschließlich Leistungsbeschreibung, Preisen, Zahlungsbedingungen, Laufzeiten und besonderen Regelungen
  4. gesondert vereinbarte Anlagen, insbesondere SLA, Datenschutzvereinbarung, Security Addendum oder IP-Anlage
  5. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Das jeweilige Angebot oder ein später geschlossener Vertrag regelt insbesondere den konkreten Leistungsumfang, Preise, Mengen, Laufzeiten, Nutzungspakete, Zahlungspläne, Kündigungsfristen, Projekttermine, Nutzungsrechte sowie sonstige projekt- oder kundenspezifische Bedingungen.

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von Europe IT Consulting sind, sofern im Angebot nicht anders angegeben, für 60 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig.

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme des Angebots, durch Bestellung des Kunden, durch Beauftragung per E-Mail, durch Unterzeichnung eines Vertrags, durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Grundlage des Angebots.

Europe IT Consulting ist berechtigt, eine Beauftragung abzulehnen, wenn wesentliche technische, wirtschaftliche, regulatorische oder organisatorische Voraussetzungen für die Leistungserbringung nicht gegeben sind.

4. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Art, Umfang, Inhalt und Details der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis, der Auftragsbestätigung oder einem separat geschlossenen Vertrag.

Leistungen, die dort nicht ausdrücklich beschrieben sind, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs.

Zusätzliche Anforderungen, Erweiterungen, Anpassungen, neue Schnittstellen, neue Behörden, zusätzliche Datenfelder, geänderte regulatorische Anforderungen, neue Validierungsregeln, Anpassungen an Drittanbieter- oder Kundensysteme sowie nachträgliche Änderungswünsche gelten als Zusatzleistungen, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.

Zusatzleistungen werden separat angeboten oder nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Stunden- oder Tagessätze abgerechnet.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Zugänge, Berechtigungen, Ansprechpartner, fachlichen Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität zur Verfügung.

Dies gilt insbesondere für Produktdaten, UDI-Daten, Stammdaten, Zertifikatsinformationen, Labeldaten, regulatorische Angaben, Klassifizierungen, Marktinformationen, Behördenzugänge, Mandatsinformationen, SRN-, CHRN-, D.U.N.S.-, ARTG-, Zertifikats-, API-, M2M- oder sonstige technische Zugangsdaten.

Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, insbesondere Datensicherungen, Kompatibilitätsprüfungen, interne Tests, Zugriffsberechtigungen und Freigabeprozesse, soweit dies für die jeweilige Leistung erforderlich ist.

Verzögerungen, Mehraufwände oder Fehler, die durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, können zu Anpassungen von Zeitplan, Leistungsumfang und Vergütung führen.

6. Verantwortung für Daten und regulatorische Inhalte

Europe IT Consulting unterstützt den Kunden bei der technischen, organisatorischen und datenbezogenen Umsetzung der angebotenen Leistungen.

Europe IT Consulting ist verantwortlich für die fachgerechte technische Umsetzung der im Angebot vereinbarten Leistungen, insbesondere für vereinbarte Datenformate, technische Validierungen, Schnittstellenlogik, Portalprozesse und elektronische Übermittlungsfunktionen, soweit diese ausdrücklich Bestandteil des Angebots oder Vertrags sind.

Die fachliche, regulatorische und inhaltliche Verantwortung für die vom Kunden bereitgestellten Daten, Informationen und Freigaben verbleibt beim Kunden. Dies gilt insbesondere für Produktdaten, UDI-Daten, Stammdaten, Zertifikatsinformationen, Labeldaten, Klassifizierungen, Marktinformationen, Produktangaben, Behördenregistrierungen und sonstige regulatorisch relevante Angaben.

Technische Validierungen, Plausibilitätsprüfungen, Systemprüfungen oder Portalprüfungen durch Europe IT Consulting ersetzen nicht die regulatorische Prüfung, Verifizierung und Freigabe durch den Kunden.

Eine erfolgreiche technische Datenübermittlung bedeutet nicht automatisch, dass eine Behörde die Daten fachlich, regulatorisch oder inhaltlich akzeptiert. Rückmeldungen, Warnungen, Ablehnungen, Validierungsfehler oder Nachforderungen von Behörden können zusätzlichen Aufwand verursachen.

Europe IT Consulting übernimmt keine Verantwortung für behördliche Entscheidungen, Bearbeitungszeiten, Verfügbarkeiten, Rückmeldungen, Ablehnungen, Registrierungsfristen oder regulatorische Bewertungen durch Behörden oder Dritte.

Erhält der Kunde Rückmeldungen, Warnungen, Ablehnungen oder Fehlermeldungen von Behörden oder Behördenportalen, informiert er Europe IT Consulting zeitnah und stellt die relevanten Rückmeldungen vollständig zur Verfügung.

Die Parteien analysieren gemeinsam, ob die Ursache in Kundendaten, regulatorischen Inhalten, Behördenanforderungen, externen Systemen oder einer technischen Funktion von Europe IT Consulting liegt.

Beruht der Fehler nachweislich auf einer von Europe IT Consulting zu vertretenden technischen Fehlfunktion innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, erfolgt die Nachbesserung ohne zusätzliche Vergütung. Beruht der Fehler auf Kundendaten, geänderten Behördenanforderungen, externen Systemen, fehlenden Zugängen oder nicht vereinbarten Zusatzanforderungen, kann der zusätzliche Aufwand nach den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen berechnet werden.

7. Softwareentwicklung, Anpassungen und Integrationen

Bei Softwareentwicklung, kundenspezifischen Anpassungen, Add-On’s, Schnittstellen, Integrationen und vergleichbaren technischen Leistungen ergibt sich der geschuldete Leistungsumfang ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Vertrag.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Europe IT Consulting die fachgerechte Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, regulatorischen oder behördlichen Erfolg.

Änderungen an Kundensystemen, Drittanbietersystemen, Behördenportalen, Schnittstellen, APIs, Datenmodellen, XSDs, Validierungsregeln, regulatorischen Anforderungen oder sonstigen externen Vorgaben, die nach Angebotsabgabe oder während der Projektlaufzeit entstehen, können zusätzlichen Aufwand verursachen und gesondert berechnet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Software, Anpassungen, Schnittstellen oder Arbeitsergebnisse angemessen zu prüfen und etwaige Mängel oder Abweichungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

8. Beratung, Schulung, Workshops und Webinare

Beratungs-, Schulungs- und Workshopleistungen werden auf Grundlage der im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannten Inhalte erbracht.

Europe IT Consulting schuldet bei Beratungs-, Schulungs- und Workshopleistungen eine fachgerechte Durchführung auf Grundlage des jeweils aktuellen Kenntnisstands und der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, regulatorischer, technischer oder behördlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Bei regulatorischen Themen, insbesondere im Zusammenhang mit UDI, EUDAMED, swissdamed, GUDID, AusUDID, MDR, IVDR oder vergleichbaren Anforderungen, verbleibt die finale Bewertung, Entscheidung, Umsetzung und regulatorische Verantwortung beim Kunden.

Webinarunterlagen, Präsentationen, Aufzeichnungen, Templates, Beispiele und sonstige bereitgestellte Materialien dürfen nur für eigene interne Zwecke des Kunden verwendet werden. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Europe IT Consulting nicht gestattet.

Eine Aufzeichnung von Webinaren, Schulungen oder Workshops erfolgt nur, wenn dies vorab angekündigt oder vereinbart wurde. Teilnehmer dürfen Veranstaltungen nicht ohne vorherige Zustimmung von Europe IT Consulting aufzeichnen oder veröffentlichen.

Die Teilnahme an Webinaren, Online-Schulungen und Online-Workshops setzt eine geeignete technische Ausstattung, aktuelle Software und eine stabile Internetverbindung des Teilnehmers voraus. Für technische Störungen auf Seiten des Teilnehmers, dessen IT-Umgebung oder dessen Internetverbindung übernimmt Europe IT Consulting keine Verantwortung.

Europe IT Consulting ist berechtigt, Termine für Webinare, Schulungen oder Workshops aus wichtigem Grund zu verschieben, insbesondere bei Krankheit, technischen Störungen, zu geringer Teilnehmerzahl oder sonstigen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung erheblich erschweren. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren gelten in diesem Fall für den Ersatztermin, sofern nichts anderes vereinbart wird.

9. Portal-, SaaS-, Lizenz- und Nutzungsleistungen

Soweit Europe IT Consulting dem Kunden Software, Portale, SaaS-Dienste, Lizenzen, Templates, Nutzungspakete oder digitale Plattformen bereitstellt, ergeben sich Umfang, Laufzeit, Nutzungskapazitäten, Module, Behörden, Submission-Credits, Speicher- oder Datenmengen sowie sonstige Nutzungsbedingungen aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Der Kunde erhält nur die im Angebot oder Vertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Weitergabe, Unterlizenzierung, Veröffentlichung, Vermietung, Veräußerung oder kommerzielle Verwertung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Europe IT Consulting nicht gestattet.

Europe IT Consulting ist berechtigt, Portale, SaaS-Dienste und technische Systeme regelmäßig zu warten, zu aktualisieren, sicherheitstechnisch anzupassen und weiterzuentwickeln. Vorübergehende Einschränkungen aufgrund von Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen oder technischen Anpassungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie angemessen sind.

Soweit keine ausdrückliche SLA-Regelung vereinbart wurde, schuldet Europe IT Consulting eine angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Bereitstellung der vereinbarten Dienste, jedoch keine bestimmte Mindestverfügbarkeit.

Konkrete Verfügbarkeiten, Supportzeiten, Reaktionszeiten, Wartungsfenster, Backup-Regelungen, Wiederherstellungszeiten und Service Levels ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder einer separat vereinbarten SLA-Anlage.

Europe IT Consulting haftet nicht für Verzögerungen, Fehler oder Nichtverfügbarkeiten, die durch Behördenportale, externe Schnittstellen, Drittanbietersysteme, Kundensysteme, Internetverbindungen, Zertifikate, Zugangsdaten, APIs, M2M-Zugänge oder sonstige Systeme außerhalb des eigenen Einflussbereichs verursacht werden.

Bei wesentlichen Störungen bemüht sich Europe IT Consulting im Rahmen des wirtschaftlich und technisch Zumutbaren um Analyse, Fehlerbehebung oder geeignete Workarounds. Ein Anspruch auf bestimmte Workarounds, manuelle Ersatzprozesse oder kostenfreie Anpassungen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

10. Datensicherung, Backup und Datenverfügbarkeit

Soweit Europe IT Consulting im Rahmen von Portal-, SaaS- oder Hosting-Leistungen Kundendaten verarbeitet oder speichert, trifft Europe IT Consulting angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der betriebenen Systeme und Datenbestände.

Konkrete Backup-Intervalle, Aufbewahrungsfristen, Wiederherstellungszeiten, Wiederherstellungspunkte, geografische Redundanz oder sonstige Disaster-Recovery-Regelungen werden nur geschuldet, wenn sie im Angebot, Vertrag, in einer SLA-Anlage oder in einer Security-Anlage ausdrücklich vereinbart wurden.

Der Kunde bleibt verpflichtet, eigene Datensicherungen, Exportprozesse, interne Kontrollen und Freigabeprozesse vorzuhalten, soweit dies für seine Geschäfts-, Qualitätsmanagement-, regulatorischen oder gesetzlichen Anforderungen erforderlich ist.

Europe IT Consulting haftet nicht für Datenverluste, die durch fehlerhafte Kundendaten, unzureichende kundenseitige Sicherungsmaßnahmen, Eingriffe des Kunden oder Dritter, externe Systeme, Behördenportale oder nicht von Europe IT Consulting zu vertretende Umstände verursacht werden.

11. Preise, Steuern und externe Kosten

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer oder sonstiger anwendbarer Steuern und Abgaben.

Bei grenzüberschreitenden Leistungen kann, abhängig vom Sitz des Kunden und der anwendbaren steuerlichen Behandlung, das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen.

Externe Kosten, insbesondere Behördengebühren, Zertifikatskosten, Drittanbietergebühren, Reise- und Übernachtungskosten, Hosting-, Lizenz-, Schnittstellen-, Kommunikations-, Versand- oder sonstige Fremdkosten, sind nur enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind.

Nicht ausdrücklich enthaltene externe Kosten können nach vorheriger Abstimmung separat berechnet werden.

12. Zahlungsbedingungen und Zahlungsziel

Rechnungen sind, sofern im Angebot oder Vertrag nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Als Zahlungseingang gilt der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrags auf dem von Europe IT Consulting angegebenen Bankkonto.

Bankspesen, Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren oder sonstige Zahlungsgebühren gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie durch die Zahlung des Kunden oder dessen Bank verursacht werden.

Besondere Zahlungsregelungen, zum Beispiel Vorauszahlungen, Teilzahlungen, jährliche Abrechnung, nutzungsabhängige Abrechnung, Abrechnung nach Aufwand, Submission-Credits, Nutzungspakete oder projektbezogene Zahlungspläne, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Jährliche Nutzungspakete, Portalgebühren, SaaS-Gebühren, Supportverträge, Wartungsverträge, Lizenzgebühren und Subscription-Leistungen werden, sofern im Angebot oder Vertrag nicht anders geregelt, jährlich im Voraus berechnet.

13. Zahlungsverzug

Nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels gerät der Kunde in Zahlungsverzug.

Bei Zahlungsverzug ist Europe IT Consulting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie angemessene Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Europe IT Consulting ist außerdem berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich fälliger offener Forderungen auszusetzen. Vereinbarte Termine, Fristen oder Liefertermine verlängern sich entsprechend um den Zeitraum der Aussetzung und um daraus resultierende Verzögerungen.

Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten.

14. Termine, Fristen und Projektlaufzeiten

Angegebene Termine, Projektlaufzeiten oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt und erforderliche Daten, Freigaben, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereitstellt.

Europe IT Consulting haftet nicht für Verzögerungen, die durch den Kunden, Behördenportale, externe Schnittstellen, Drittanbieter, technische Systeme außerhalb des eigenen Einflussbereichs oder sonstige nicht von Europe IT Consulting zu vertretende Umstände entstehen.

15. Abnahme und Mängelmeldung

Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, prüft der Kunde die bereitgestellte Leistung innerhalb der im Angebot oder Vertrag vereinbarten Frist.

Ist keine Frist vereinbart, gilt eine Prüfungsfrist von 14 Werktagen ab Bereitstellung.

Werden innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen.

Unwesentliche Abweichungen oder offene Punkte, welche die Nutzung der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Europe IT Consulting ist bei berechtigten Mängeln zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Der Kunde hat Europe IT Consulting die hierfür erforderliche angemessene Zeit und Mitwirkung einzuräumen.

16. Gewährleistung

Europe IT Consulting erbringt die Leistungen mit angemessener fachlicher Sorgfalt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und der im Angebot oder Vertrag beschriebenen Anforderungen.

Eine Gewähr für bestimmte wirtschaftliche, regulatorische, technische oder behördliche Ergebnisse wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Die Gewährleistungsfrist für individuell erstellte Software, Anpassungen oder Integrationen beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate ab Abnahme.

Für Portal-, SaaS-, Lizenz-, Support-, Wartungs- oder Subscription-Leistungen gelten die im Angebot, Vertrag oder in einer separaten Service- oder SLA-Anlage vereinbarten Regelungen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte Kundendaten, fehlerhafte Kundensysteme, externe Systeme, Drittanbieter, Behördenportale oder nicht freigegebene technische Umgebungen verursacht wurden.

 17. Nutzungsrechte, Software, Templates und Know-how

Sämtliche Rechte an vorbestehender Software, Standardkomponenten, Templates, Präsentationen, Schulungsunterlagen, Webinarunterlagen, Methoden, Konzepten, Schnittstellen, Frameworks, Plattformkomponenten, Dokumentationen, Validierungslogiken, Tools und Know-how verbleiben bei Europe IT Consulting.

Der Kunde erhält, soweit im Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn bereitgestellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck.

Das Nutzungsrecht ist, soweit im Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart ist, auf eigene interne Geschäftszwecke des Kunden beschränkt.

Source Code, interne Tools, Plattformkomponenten, wiederverwendbare Standardmodule, technische Frameworks, Entwicklungsdokumentationen oder Systemarchitekturen werden nur dann übertragen oder offengelegt, wenn dies im Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Bearbeitung, Unterlizenzierung, Vermietung, Veräußerung, White-Label-Nutzung, kommerzielle Weiterverwertung, Benchmarking zu Wettbewerbszwecken, Reverse Engineering oder Nutzung für konkurrierende Angebote ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Europe IT Consulting nicht gestattet, soweit gesetzlich zulässig.

Der konkrete Nutzerkreis, Mandantenkreis, Behördenumfang, territoriale Umfang, technische Umfang oder sonstige Nutzungsbeschränkungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

18. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, technischen Informationen, Kundendaten, Projektdaten, Zugangsdaten, Preis- und Vertragsinformationen sowie sonstige als vertraulich erkennbare Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.

Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht bekannt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

19. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Subprozessoren

Europe IT Consulting beachtet die jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere das Schweizer Datenschutzrecht und, soweit anwendbar, die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union.

Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Daten und deren Verarbeitung im eigenen Verantwortungsbereich verantwortlich.

Soweit Europe IT Consulting personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien, sofern erforderlich, eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung oder Auftragsverarbeitung ab.

Soweit eine Auftragsverarbeitung oder Auftragsbearbeitung vorliegt, werden Einzelheiten zu Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien personenbezogener Daten, Kategorien betroffener Personen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, Subprozessoren, Löschung, Rückgabe und Kontrollrechten in einer separaten Datenschutzvereinbarung geregelt.

Europe IT Consulting darf geeignete Unterauftragnehmer, Dienstleister und Subprozessoren einsetzen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Europe IT Consulting stellt sicher, dass eingesetzte Subprozessoren angemessenen Datenschutz- und Vertraulichkeitspflichten unterliegen.

Europe IT Consulting trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten und vertraulicher Informationen, soweit dies im Rahmen der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.

20. Sicherheitsnachweise und Auditrechte

Europe IT Consulting trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der von ihr betriebenen Systeme, Portale und verarbeiteten Daten.

Soweit der Kunde aus regulatorischen, datenschutzrechtlichen oder qualitätsbezogenen Gründen Nachweise über Sicherheits-, Datenschutz- oder Compliance-Maßnahmen benötigt, stellt Europe IT Consulting auf angemessene Anfrage geeignete Informationen oder Nachweise zur Verfügung, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen anderer Kunden, Geschäftsgeheimnisse, Sicherheitsinteressen oder Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

Weitergehende Audit-, Inspektions- oder Prüfungsrechte bestehen nur, soweit sie im Angebot, Vertrag, in einer Datenschutzvereinbarung oder in einer separaten Security- oder Compliance-Anlage ausdrücklich vereinbart wurden.

Audits sind mit angemessener Frist schriftlich anzukündigen, während üblicher Geschäftszeiten durchzuführen und auf den erforderlichen Umfang zu beschränken. Europe IT Consulting kann verlangen, dass Auditoren angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen.

Kosten und Aufwand für kundenspezifische Audits können nach Aufwand berechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

21. Haftung

Europe IT Consulting haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Europe IT Consulting, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, Reputationsschäden, behördliche Verzögerungen, regulatorische Entscheidungen oder nicht erreichte wirtschaftliche Ziele ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, insgesamt auf den Auftragswert des jeweiligen Angebots oder Vertrags begrenzt. Bei wiederkehrenden Leistungen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf die innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Gebühren begrenzt.

Diese Begrenzungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder zwingender gesetzlicher Haftung.

Der Kunde ist für angemessene Datensicherungen, interne Kontrollen, Freigabeprozesse und Risikominimierungsmaßnahmen verantwortlich.

22. Laufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

Laufzeiten und Kündigungsfristen für wiederkehrende Leistungen, insbesondere Portal-, SaaS-, Lizenz-, Wartungs-, Support- oder Subscription-Leistungen, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Sofern im Angebot oder Vertrag nichts anderes geregelt ist, laufen wiederkehrende Leistungen für ein Vertragsjahr und verlängern sich jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.

Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Aufwände, externe Kosten sowie vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeiten bleiben zahlungspflichtig.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

23. Datenrückgabe und Datenlöschung nach Vertragsende

Nach Beendigung von Portal-, SaaS- oder datenbezogenen Leistungen stellt Europe IT Consulting dem Kunden auf Anfrage die im Portal oder System gespeicherten Kundendaten in einem angemessenen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung, soweit dies technisch möglich und vertraglich geschuldet ist.

Die Datenbereitstellung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsende. Umfang, Format, Frist, Kosten und ein etwaiger temporärer Lesezugriff nach Vertragsende können im Angebot, Vertrag oder einer separaten Exit-Regelung näher festgelegt werden.

Nach Ablauf gesetzlicher, vertraglicher oder technisch erforderlicher Aufbewahrungsfristen ist Europe IT Consulting berechtigt, Kundendaten zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Interessen oder offenen Zahlungs- beziehungsweise Streitpunkte entgegenstehen.

Backups können aus technischen Gründen noch für einen angemessenen Zeitraum fortbestehen, werden jedoch nicht produktiv genutzt und nach Ablauf der regulären Backup-Zyklen gelöscht oder überschrieben.

24. Höhere Gewalt und externe Umstände

Europe IT Consulting haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.

Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krankheit, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Energieversorgung, Internet, Hostingdiensten, Telekommunikation, Behördenportalen, Drittanbietersystemen, Zertifikaten, APIs, M2M-Zugängen, Kundensystemen oder sonstigen externen technischen Systemen.

Die hiervon betroffene Partei informiert die andere Partei angemessen über das Leistungshindernis und dessen voraussichtliche Dauer.

25. Referenznennung

Europe IT Consulting darf den Kunden nur dann öffentlich als Referenz nennen oder Logos des Kunden verwenden, wenn der Kunde hierzu vorher ausdrücklich zugestimmt hat.

Interne Projekterfahrungen und anonymisierte Informationen dürfen zur Verbesserung eigener Leistungen, Methoden und Prozesse verwendet werden, sofern keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten offengelegt werden.

26. Schriftform

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der Bestätigung per E-Mail, sofern im Angebot oder Vertrag keine strengere Form vereinbart wurde.

Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

27. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Basel, Schweiz.Europe IT Consulting bleibt berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.