
Neue Registrierungspflicht für Medizinprodukte: Was ab Juli 2026 gilt
Ab dem 1. Juli 2026 müssen Medizinprodukte, die in der Schweiz auf dem Markt sind, zwingend in der nationalen Datenbank swissdamed registriert sein. Swissmedic hat nun die Gebührenstruktur bekannt gegeben – mit einer überschaubaren Grundgebühr und einem klaren Kostendeckel für grössere Hersteller.
Gebühren auf einen Blick
- CHF 200 – Erstregistrierung (erstes Produkt pro Jahr)
- CHF 20 – jede weitere UDI-DI
- CHF 10’000 – Jahresmaximum pro Hersteller (ab 492 Produkten keine weiteren Kosten)
Zeitplan
1. Juli 2026
Registrierungspflicht tritt in Kraft. Alle Produkte mit Status «On the market» müssen in swissdamed erfasst sein.
31. Dezember 2026
Stichtag für die Gebührenberechnung. Produkte, die bis dahin als «No longer placed on the market» deklariert sind, bleiben kostenfrei.
Januar 2027
Erste Rechnungen werden versandt. Danach erfolgt die Verrechnung laufend bei Neuregistrierungen; mit jedem Kalenderjahr beginnt eine neue Gebührenperiode.
Wichtig zu wissen
- Gebühren fallen pro Hersteller an – nicht pro CH-REP. Mehrere CH-REPs desselben Herstellers zählen zusammen.
- Aktualisierungen bestehender Einträge sind jederzeit kostenlos möglich.
- Wird ein «discarded»-Produkt neu registriert, fällt erneut eine Gebühr an.










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